Bettelgeld (mendicant money)

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Zahlungsmittel, die ein berufsmässiger Bettler (beggar, lazar) aus Gaben fremder Mildtätigkeit einnimmt. – Früher in Europa von Mönchen aus einem Bettelorden (mendicant order) bei den Gläubigen zur Bestreitung des Lebensunterhalts einsammelten Beträge; heute teilweise noch ähnlich in Asien verbreitet. – Von unterschiedlichen Vereinen, von Parteien und von Hilfsorganisationen – in der Regel über Anschreiben (Bettelbrief; begging letter) – eingesammeltes Geld. Verweigern Unternehmen die Zahlung, so werden sie heute nicht selten seitens der Bettelbriefe aussendenden Verbraucherverbände (consumer groups), Umweltschützer (environmental activists) und Globalisierungsgegner (anti-globalisation protesters) in den Medien schlechtgemacht (decried, badmouthed). Für die Unternehmen bleibt dann die Abwägung, den Image-Schaden mit möglicherweise weitreichenden Folgen – Umsatzrückgang, Gewinneinbussen, Personalabbau – hinzunehmen oder zu zahlen. – Siehe Badwill, Bettlerglöckchen, KannibalismusEffekt, Schutzgeld, Schweigegeld, Vogtgeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bettelgeld (mendicant money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bettelgeld-mendicant-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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