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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Beteiligungsschwelle (investment threshold, holding referred)

Prozentsatz der Beteiligung an einem börsennotierten Unternehmen, dessen Erreichen eine Meldepflicht an die Aufsichtsbehörde auslöst. Seit 2010 sind neben – unmittelbar gehaltenen Stimmrechtsanteilen und – einseitig verbindlichen Optionen auf Aktien auch – sonstige Instrumente, die damit vergleichbar sind sowie – Stillehaltepositionen von Verkaufsoptionen (Puts) und Rückforderungsansprüche aus Wertpapierdarlehn ab einer Schwelle von fünf Prozent anzeigepflichtig. – Siehe Acting in Concert, Ad-hoc-Mitteilung, Anschleichen, Anteilseigner-Kontrolle, Armlänge, Beteiligungsanzeige, Beteilungsrichtlinie, Inhaberkontrollverordnung, Stimmrecht-Datenbank, Stimmrecht-Kriterium, Stimmrecht-Offenlegung, Verbindung, enge. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 186 f.(nähere Erläuterungen im Zuge des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes [AnsFuG]) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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