Beteiligungsgesellschaft (holding)

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Ein Unternehmen, das zwar in aller Regel juristisch selbständig ist (a legally independent entity), dessen Geschäftsanteile aber ganz oder grösstenteils einer anderen Entität gehören (Mutter-Tochter-Beziehung, Niederlassung). – Eine Firma, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Beteiligungen (long-term equity investments) an anderen Unternehmen zu erwerben, eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Solche Unternehmen zählen in Deutschland zu den Finanzunternehmen; siehe § 1, Abs. 3, № 1 KWG. Sie bedürfen der Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht. – Manchmal auch gesagt von einer Erwerbsgesellschaft (new company, NEWCO), die im Zuge eines Buyouts Anteile (share deal) oder Vermögensgegenstände (asset deal) an einem bezielten Unternehmen erwirbt. – Siehe Beteiligungsrichtlinie, BuyoutKapital, Fusionsanzeige, Hands-on-Prinzip, Konzern, Private Equity Fund, Staatsfonds, Window on Technology. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2011, S. 63 (Beteiligungsgesellschaften sin deine bevorzugte Form von Direktinvestitionen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Beteiligungsgesellschaft (holding)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/beteiligungsgesellschaft-holding/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com