Bestreitbarkeit (contestability)

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In Bezug auf Finanzmärkte gesagt von der Höhe der Zutritts-Schranken für mögliche Wettbewerber (potential competitors). Durch Konsolidierungen kann die Bestreitbarkeit erhöht werden. – Wie die Erfahrung freilich lehrt, kann selbst bei sehr kleiner Zahl von Wettbewerbern eine grosse Bank zu wettbewerblicher Preissetzung (competitive pricing) gezwungen werden. – Siehe Aufsicht, Capture-Theorie, Grössen-Effekte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bestreitbarkeit (contestability)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bestreitbarkeit-contestability/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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