Best Execution (so auch im Deutschen gesagt; seltener

Bestausführungs-Politik): Die Pflicht für Finanzdienstleister, Aufträge der Kunden – zu den günstigsten Bedingungen und – für den Auftraggeber nachvollziehbar abzuwickeln sowie – dabei auch alle Entgelte durchschaubar zu machen. In der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente der EU vorgeschrieben und von den Aufsichtsbehörden überwacht. – Jedoch verlangt die Richtlinie nicht, dass eine Bank das “best possible result” (Art. 21 Mifid) nachzuweisen hat. Vielmehr müssen die Institute durchsichtige Grundsätze für die gesamthafte Abwicklung von Aufträgen nachweisen, deren Einhaltung und Wirksamkeit zu überwachen ist. – Siehe Auftragsverzögerung, Best Advice, Interessenkonflikt, WertpapierdienstleistungsVerhaltens- und Organisationsverordnung. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 140 (Schwerpunkt der Überwachung durch die BaFin; S. 142 f. (Erläuterungen zu dem Begriff “Best execution” in § 33a WpHG; Ausführungsgrundsätze), Jahresbericht 2012 der EZB, S. 134 (Neufassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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