Beschulungsgeld (appropriation of tuition money)
Früher Überweisung des (deutschen Zentral-)Staates an die Unterhaltsträger weiterbildender öffentlicher Schulen mit dem Ziel, dass auch finanzschwache Gemeinden (financially weak communities) entsprechende Lehrkräfte bezahlen können. Die zugewiesenen (appropriated; appropriierten) Beträge wurden in der Regel über die bei der jeweiligen Provinzverwaltung angesiedelten Landesschul-Kasse an die einzelnen Schulträger verteilt. – Siehe Appropriationsklausel, Schreibschulgeld, Schulgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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