Beleihungswertermittlungsverordnung (hypothecary value rating regulation)
Von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 1. August 2006 in Kraft gesetzte Vorschriften zur Wertermittlung einer Immobilie. Grundsätzlich ist danach zur Feststellung des Beleihungswerts – die zukünftige Verkäuflichkeit der Immobilie – unter Berücksichtigung der langfristigen (noncurrent), nachhaltigen Merkmale des Objekts, – der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie – der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen – im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung zugrunde zu legen. – Siehe Amortisation, negative, Beleihungswert, Deckungsprüfung, Erstraten-Verzugsklausel, Hypothekenkredit, Immobilienblase, Immobilienpreise, Realkredit, Wohneigentum. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 119 (Grundzüge der BelWertV).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
