Bedeckungssatz (capital-solvency margin relation)

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Bei Versicherungen das Verhältnis des Eigenkapitals zur Solvabilitäts-Spanne (solvency margin), und dieser Risikoindikator errechnet sich nach im einzelnen vorgeschriebenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften (regulatory solvency requirements) grob als das Verhältnis von Wert des Eigenkapitals zur Deckungsrückstellung; praktisch das Kapital, welches zur dauernden Erfüllbarkeit aller Verträge notwendig ist. – Siehe Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, unternehmenseigene, Sicherungsvermögen. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 86 (Änderung der Deckungsrückstellungs-Verordnung).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bedeckungssatz (capital-solvency margin relation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bedeckungssatz-capital-solvency-margin-relation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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