Bausparvertrag, übersparter (overriped building savings contract)

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Sparvertrag, den ein Anleger mit einer Bausparkasse abschloss, der aber ein Guthaben über der vereinbarten Bausparsumme (contract sum) aufweist. Vertragspartner der Bausparkassen können auf diese Weise unter Umständen eine höhere Verzinsung erhalten als auf einem Konto bei einer Bank. Um dieser zweckwidrigen Nutzung (improper use) von Bausparverträgen einen Riegel vorzuschieben, kündigen Bausparkassen in solchen Fällen vielfach den Vertrag; und zumal dann, wenn der Bausparer die Bausparsumme voll angespart hat, also kein Raum mehr für die Vergabe des vertraglich ausbedungenen Darlehns bleibt. Die Rechtsprechung hat dies als zulässig anerkannt. – Siehe Bausparguthaben, Zinssatz, niedrig gehaltener. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 103 (Rechtslage).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Bausparvertrag, übersparter (overriped building savings contract)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bausparvertrag-ubersparter-overriped-building-savings-contract/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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