Bausparvertrag, übersparter (overriped building savings contract)

Sparvertrag, den ein Anleger mit einer Bausparkasse abschloss, der aber ein Guthaben über der vereinbarten Bausparsumme (contract sum) aufweist. Vertragspartner der Bausparkassen können auf diese Weise unter Umständen eine höhere Verzinsung erhalten als auf einem Konto bei einer Bank. Um dieser zweckwidrigen Nutzung (improper use) von Bausparverträgen einen Riegel vorzuschieben, kündigen Bausparkassen in solchen Fällen vielfach den Vertrag; und zumal dann, wenn der Bausparer die Bausparsumme voll angespart hat, also kein Raum mehr für die Vergabe des vertraglich ausbedungenen Darlehns bleibt. Die Rechtsprechung hat dies als zulässig anerkannt. – Siehe Bausparguthaben, Zinssatz, niedrig gehaltener. – Vgl. Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 103 (Rechtslage).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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