Barzahlung, in A auch Barerlag (cash payment, cash settlement)

Im engen Sinne die sofortige Begleichung (Abwicklung Zug um Zug) einer Schuld durch Bargeld, also Banknoten oder Münzen. – In weiterem Sinne ordnet man auch die Übergabe eines Barschecks (open cheque, cash cheque) oder die Abbuchung (debiting) von einer Karte dem Begriff “Barzahlung” zu. – In sehr weitem Sinne versteht man unter Barzahlung die Ablösung eines Schuldbetrags innert dreier Tage nach Empfang der Ware oder Dienstleistung, wobei der Zahlungsweg offen bleibt. – Die juristische Fachliteratur ist reich an Erörterungen zum Begriff “Barzahlung”, wobei regelmässig auch auf die Gewohnheiten (Usancen; usages: the customary length of time allowed for the payment) der Branche Bedacht genommen werden muss – Siehe Banknoten-Wertbeschränkung, Bargeld lacht, Barzahlungsquote, Bullet Payment, Contant, Geldpassage, Geldzeichen, Glattstellung, Pay-Green-Initiative, Spores Raffel, Überweisung, Zahlbarstellung, Zahlungsgewohnheiten, Zahlungshalber.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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