Bardevisen (foreign cash)

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Ausländische Zahlungsmittel in Form von Münzen und Papiergeld – jedoch nicht auch irgendwelche Forderungen; also auch keine Sichtguthaben bei Banken, Schecks, Überweisungen und Wechsel – im Besitz einer heimischen Wirtschaftseinheit. – Zu Jahresbeginn 2010 war der Besitz von Bardevisen in 86 (!!) Ländern der Welt verboten. – Siehe Devisenvergehen, Devisenzwangswirtschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bardevisen (foreign cash)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bardevisen-foreign-cash/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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