Banknoten-Wertbeschränkung (low-value banknotes only)

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Eine Zentralbank gibt ausschliesslich Geldscheine in Umlauf, die auf einen verhältnismässig geringen Betrag lauten. So gab die Zentralbank von China bis 2012 keine Banknoten mit einem höheren Nennwert als 100 Yuan – das entspricht etwa 12 EUR – in Umlauf. Massgebend für diese Massnahme ist nach eigenen Angaben – in erster Linie die Sorge vor Blüten. Grössere Summen können bei Zahlung durch Überweisung oder mittels Karte beglichen werden. – Auch glaubt man, die gefühlte Inflation auf diese Weise in Grenzen zu halten; und verschiedene Studien scheinen den Erfolg der Massnahme zu bestätigen. – Siehe Brücke-Abneysches Phänomen, Falschgeld, Dritte Säule, Inflationserwartungen, Mundell-Tobin-Effekt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Banknoten-Wertbeschränkung (low-value banknotes only)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/banknoten-wertbeschrankung-low-value-banknotes-only/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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