Bankenstrafsteuer (financial crisis responsibility fee)
Zu Jahresbeginn 2010 in den USA eingebrachter Vorschlag, alle Banken mit einer Sonderabgabe zu belasten. Es sei dies recht und billig, weil ja aus Steuermitteln auch der Finanzsektor vor einem Zusammenbruch im Zuge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise gerettet wurde (we recover every single dime that the American people are owed). – In Europa wurde der Vorstoss von den Finanzministern allgemein als nachahmungswert (worthy of imitation) empfohlen. Freilich dürfte dies wegen der Einstimmigkeit in Steuerfragen in der EU nur schwer durchzusetzen sein. Zudem gibt es Banken und ganze Institutsgruppen – wie die Volksbanken – die Staatshilfe weder angefordert noch bekommen haben. – Siehe Bankenschelte, Spekulationsteuer, Tobin-Steuer.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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