Bankenabgabe (bank levy)
In Deutschland nach der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise befürwortete Sondersteuer für Institute. Diese sollte fünfzehn Prozent vom Jahresgewinn eines Instituts betragen. Die so aufgebrachten Mittel sollten in einen Sonderfonds (security fund; Sicherungsfonds) fliessen, aus dem bei allfälligen Krisen im Finanzsektor Hilfen geleistet werden. Absicht war dabei, in Notlagen den Staatshaushalt bzw. letztlich die Steuerzahler von verlustausgleichenden Zahlungen (loss compensation payments) zu entlasten. – Unter den vielen Fragen, welche die Bankenabgabe aufwarf, stand auch die oftmals leider wenig beachtete Entscheidung, wie das von den Banken in den Sicherungsfonds einbezahlte Geld angelegt wird. Durch das Restrukturierungsgesetz und die Errichtung eines Restrukturierungsfonds wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Bankenabgabe im einzelnen geschaffen.– Siehe Bad Bank-Modell, deutsches, Finanzmarktstabilisierungsanstalt, Pflichtwandelanleihe, Restrukturierungsfonds. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 129 (Berechnung der Höhe der Bankenabgabe je Institut), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2011, S. 78 (Berechnung gemäss dem Restrukturierungsgesetz).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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