Bankauskunft (bank inquiry; bank reference)

Auch in: EN

Die verpflichtende Offenlegung von Kundendaten seitens eines Instituts gegenüber Dritten. Gesetzliche Bestimmungen zwingen Banken in bestimmten Fällen zur Mitteilungspflicht gegenüber Behörden wie Staatsanwaltschaft, Finanzamt (revenue office) und Insolvenzgericht (insolvency court) auch ohne Zustimmung und ohne Wissen des Kontoinhabers. Das bewirkt Anreize (sets incentives) seitens der Kunden, bei der Kontoeröffnung ihre persönlichen Daten zu verhehlen. – Die auf Wunsch eines Kunden von der Bank einer von dem Kontoinhaber bezeichneten Person oder Behörde abgegebene Empfehlung, auch Referenz genannt. – Siehe Address-Spoofing, Bankgeheimnis, Finanzgeier, Geldwäsche, Identitätsprüfungspflicht, Internet-Angebote, Konto, anonymes, Konto, falsches, Kontenoffenlegung, Kontosperre, Kundendaten-Informationspflicht, Proxy, Schattenbankbereich, Nominee, Tafelgeschäft, Zahlungsverkehrsverordnung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bankauskunft (bank inquiry; bank reference)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bankauskunft-bank-inquiry-bank-reference/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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