Bank-Restriktion (bank restriction)

Fachausdruck für die in England 1797 durch Parlamentsbeschluss eingeführte Enthebung der Bank von England von der Pflicht, ihre Scheine jederzeit in Münzen aus Edelmetall einzulösen. – Anlass des Beschlusses war die Befürchtung vor einer Landung des französischen Revolutions-Heeres in England. Die Folge war eine starker Anstieg des Goldpreises im Verhältnis zu den Banknoten. Das veranlasste 1811 ein Gesetz, wonach man bei Zahlung nicht mehr als den Nominalpreis des Goldes in Noten fordern dürfe; die Banknoten also mit einem Zwangskurs ausgestattet wurde. Die Bank von England nahm erst 1821 die Einlösung der Banknoten in Gold wieder auf. – Siehe Agio, Banking-Theorie, Geld, privates.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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