Bankrott und Bankerott in älteren Dokumenten auch Falliment und Fallissement (bankruptcy, business failure)

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In der Umgangssprache und in § 283 StGB der Zustand der Zahlungsunfähigkeit einer Wirtschaftseinheit: Insolvenz ist eingetreten. Andere Bezeichnungen sind Crash, Konkurs (bankruptcy), Ruin (ruin), Zusammenbruch (financial collapse) und Pleite (bust). – In der älteren Literatur auch die Einstellung der Zahlungen nach Erschöpfung der Barmittel und Versiegens aller Möglichkeiten, Darlehn zu erhalten. – Siehe Arrangement, Bankzusammenbruch, Extensum, Insolvenz, Insolvenzkosten, Konkurs, Krida, Lokations-Urteil, Masse, Spieler-Pleite, Staatsbankrott, Vorrangregel, unbedingte, Zahlungsunfähigkeit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bankrott und Bankerott in älteren Dokumenten auch Falliment und Fallissement (bankruptcy, business failure)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bankrott-und-bankerott-in-alteren-dokumenten-auch-falliment-und-fallissement-bankruptcy-business-failure/ (Stand: 15.10.2022).

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