Aussenstände (receivables, amounts receivable, money due, outstanding money)
In der älteren Literatur häufig gesagt für Ansprüche – eines Unternehmens an Kunden für Lieferungen bzw. einer Bank für gewährte Darlehn sowie – für Vorauszahlungen an Lieferanten (prepayments to suppliers). – Falsch ist es, den Aussenständen auch eigene Einlagen bei Instituten zuzurechnen; dazu sagte man auch in der älteren Literatur Guthaben. – Siehe Forderung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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