Ausserbilanzgeschäft (off-balance-sheet operations)

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Bankgeschäfte, die bis zum Inkrafttreten der International Accounting Standards im Jahre 2005 bzw. bis Einführung von Basel-II zu Jahresbeginn 2008 in der EU in der Regel nicht bilanzmässig erfasst werden mussten. Hierzu zählen vor allem – Eventualverpflichtungen, etwa Bürgschaften und Garantien, – unwiderrufliche Kreditzusagen, – Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen, – offene derivative Finanzinstrumente einschl. Aktien-Optionen und – Treuhandgeschäfte. Manchmal zählt man auch noch – Bankdienstleistungen wie Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Wertschriftenhandel sowie – an Zweckgesellschaften weitergegebene Verbriefungspapiere – allein die 2007 ins Schlingern geratene und dann von der Landesbank Baden-Württemberg übernommene Sachsen LB hatte fast 18 Mia EUR auf diese Weise ins “bilanzielle Nichts”, verschwinden lassen – dem Ausserbilanzgeschäft bei. – Die Nachfrage nach Ausserbilanzdienstleistungen der Banken stieg seit 1980 sprunghaft an; gleichzeitig verliert das Bilanzgeschäft bei vielen Instituten relativ an Bedeutung. – Die Aufsichtsbehörden stellten in Anwendung von Basel-II für solche Posten teilweise ausführliche Unterlegungsvorschriften (detailed capital adequancy requirements) auf; das heisst: sie verlangen eine nach vorgegebenem Schlüssel zu errechnende Höhe an Eigenkapitaldeckung (back-up in equity; equity backing). Die entsprechenden Bestimmungen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) überwacht. – In den USA gelten durch die Sarbanes-Oxley-Act sehr strenge, ins einzelne gehende Vorschriften über den ungeschminkten Ausweis aller Geschäfte, die jetzt oder später einen allfälligen Einfluss auf die (börsennotierte) Gesellschaft haben könnten. – Siehe Absenzkapitalismus, Aktivitäts-Verlagerung, bilanzbestimmte, Anlegerschutz, Aval, Garantiegeschäft, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Patronatserklärung, Puffer, Rückschlag-Effekt, StimmrechtKriterium, Subprime-Krise, Unterlegung, Verbriefungsstruktur.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Passende Formel

Eigenkapitalquote

\[EKQ=\frac{Eigenkapital}{Gesamtkapital}\cdot100\]

Den Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme messen.

Variablen: Eigenkapital bilanzielles Eigenkapital; Gesamtkapital Bilanzsumme.

Anwendung: Für Stabilitäts-, Bonitäts- und Finanzierungsanalysen.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Ausserbilanzgeschäft (off-balance-sheet operations)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ausserbilanzgeschaft-off-balance-sheet-operations/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com