Ausserbilanzgeschäft (off-balance-sheet operations)

Bankgeschäfte, die bis zum Inkrafttreten der International Accounting Standards im Jahre 2005 bzw. bis Einführung von Basel-II zu Jahresbeginn 2008 in der EU in der Regel nicht bilanzmässig erfasst werden mussten. Hierzu zählen vor allem – Eventualverpflichtungen, etwa Bürgschaften und Garantien, – unwiderrufliche Kreditzusagen, – Einzahlungs- und Nachschussverpflichtungen, – offene derivative Finanzinstrumente einschl. Aktien-Optionen und – Treuhandgeschäfte. Manchmal zählt man auch noch – Bankdienstleistungen wie Anlageberatung, Vermögensverwaltung und Wertschriftenhandel sowie – an Zweckgesellschaften weitergegebene Verbriefungspapiere – allein die 2007 ins Schlingern geratene und dann von der Landesbank Baden-Württemberg übernommene Sachsen LB hatte fast 18 Mia EUR auf diese Weise ins “bilanzielle Nichts”, verschwinden lassen – dem Ausserbilanzgeschäft bei. – Die Nachfrage nach Ausserbilanzdienstleistungen der Banken stieg seit 1980 sprunghaft an; gleichzeitig verliert das Bilanzgeschäft bei vielen Instituten relativ an Bedeutung. – Die Aufsichtsbehörden stellten in Anwendung von Basel-II für solche Posten teilweise ausführliche Unterlegungsvorschriften (detailed capital adequancy requirements) auf; das heisst: sie verlangen eine nach vorgegebenem Schlüssel zu errechnende Höhe an Eigenkapitaldeckung (back-up in equity; equity backing). Die entsprechenden Bestimmungen werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (früher vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen) überwacht. – In den USA gelten durch die Sarbanes-Oxley-Act sehr strenge, ins einzelne gehende Vorschriften über den ungeschminkten Ausweis aller Geschäfte, die jetzt oder später einen allfälligen Einfluss auf die (börsennotierte) Gesellschaft haben könnten. – Siehe Absenzkapitalismus, Aktivitäts-Verlagerung, bilanzbestimmte, Anlegerschutz, Aval, Garantiegeschäft, Kreditlinie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Patronatserklärung, Puffer, Rückschlag-Effekt, StimmrechtKriterium, Subprime-Krise, Unterlegung, Verbriefungsstruktur.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar