Ausbuchung (de-recognition; write-off, charge-off, discharge)

Allgemein die Entfernung eines Vermögenswertes oder einer Schuld – oder eines Teils davon – aus der Bilanz eines Unternehmens (the process of no longer booking an asset on balance sheet, often connected with now booking it as off balance-sheet). – Das von einer Bank gewährte Darlehn wurde – als notleidend eingestuft, – auf seine Einbringlichkeit (collectibility) ohne Aussicht auf Erfolg überprüft und – wird daher nicht mehr weiter in den Büchern geführt. – Siehe Ausfall, Ausfall-Verlust, Reintermediation, Kredit, notleidender Schulden, notleidende.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Ausbuchung (de-recognition; write-off, charge-off, discharge)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/ausbuchung-de-recognition-write-off-charge-off-discharge/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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