Aufsichtsplanung, gemeinsame (common oversight programme)

Die formelle Vereinbarung der Aufsichtsbehörden zweiter oder mehrerer Staaten, die Aufsicht über Institute gemeinsam zu führen. – Siehe Aufsichts-Harmonisierung, europäische, Bankenaufsicht, europäische, Fragmentierung, aufsichtliche, Hilfeersuchen, ständiges, Systemkonflikt, finanzmarktlicher. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 67 f. (Einbindung der BaFin in den Aufsicht von in London mit Zweigniederlassungen vertretenen deutschen Banken; vorgesehene weitere Abkommen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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