Aufsichtsgespräche (supervision meetings)
Dem Gedankenaustausch dienende Aussprachen zwischen den Verbänden der im Finanzmarkt tätigen Unternehmen und der Aufsichtsbehörde. Zweck (practical effect) der Besprechungen ist es vor allem, geplante Vorhaben der Banken im voraus mit der Aufsichtsbehörde abzustimmen. Solche Zusammenkünfte haben in den letzten Jahren im Zusammenspiel zwischen den Akteuren im Finanzsektor und der Aufsichtsbehörde eine wachsende Bedeutung erlangt. Die sich daraus ergebende Gesprächskultur (climate of open communication) wird von beiden Seiten als sehr nützlich angesehen, vor allem weil so verschiedene Sichtweisen (different perspectives) aufgedeckt und abgewogen werden können. – Siehe Aufsicht, Aufsichts-Dreieck, Aufsichtskultur, Auswirkungsstudien, Bankenaufsicht, europäische, Calls for Advice, Regelersteller. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 118 (im Jahr 2004 immerhin 134 Aufsichtsgespräche), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 127 (Schwerpunkte der Gespräche), S. 134 (Vorteile der Vor-Ort-Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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