Aufsichts-Harmonisierung, europäische (European supervision harmonisation)
Einheitliche Regelungen (single rule book) in Bezug auf die Aufsichtsbehörden in allen EUStaaten. In erster Linie sollte festgelegt werden, dass die Aufsicht frei von Eingriffen durch Politik und Wirtschaft handeln kann. Ausserdem sollte die finanzielle und personelle Ausstattung der Aufsichtsbehörde sowie der Rechtsrahmen, innert dessen sie handelt, der wichtigen Aufgabe entsprechend sein. Dies wurde mit Einrichtung der europäischen Bankenaufsicht ab 2014 in Bezug auf die Aufsicht der Banken weitgehend erreicht. – Siehe Aufsicht, Bankenaufsicht, europäische, CRD-IV-Paket, Subsidiaritätsprinzip, Systemkonflikt, finanzmarktlicher. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 53 (bezügliche Forderungen der CEIOPS), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2009, S. 53 ff. (Stand der europäischen und internationalen Zusammenarbeit bei der Aufsicht), Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 74 ff. (neues europäisches Aufsichtsgefüge ab Jahresbeginn 2011; ausführliche Vorstellung der einzelnen Behörden), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2013, S. 58 ff. (Stand der Harmonisierung; Zeitplan).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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