Anleihe, kündbare (callable bond)
Der Vorbehalt eines Emittenten, nach einigen, in den Emissionsbedingungen festgelegten Jahren das Papier zum Rückkauf aufzurufen (a feature available for most bonds that gives the issuer the ability to buy the security back from investors before the scheduled date of maturity). In der Regel geschieht dies dann, wenn die Verzinsung der Anleihe für den Emittenten teurer ist als die der Zinssatz für (long-run; langfristige) Darlehn. – Andererseits kann es aber auch sein, dass ein Unternehmen mit dem aus der Anleihe erlösten Geld hohe Gewinne erwirtschaftet hat. So ist die Tatsache erklärbar, dass oftmals der Kurs von Aktien einer Gesellschaft steigt, die eine Anleihe rückbezahlt hat. – Das in den Anleihebedingungen vorgesehene Recht des Gläubigers, zu bestimmten Zeitpunkten oder innert festgelegter Fristen die Anleihe zum Nennwert an den Emittenten abzugeben. Der Anleihegläubiger wird von diesem Recht dann Gebrauch machen, wenn der Marktzinssatz deutlich höher als die Verzinsung der Anleihe ist. Der Anleiheinhaber wird mit dem Erlös aus der Kündigung ein höher rentierendes Papier kaufen. Für dieses Recht muss sich der Anleihezeichner jedoch in der Regel mit einem niedrigeren Zinssatz begnügen. Anleihen mit einem Kündigungsrecht des Gläubigers weisen daher eine niedrigere Rendite auf als Anleihen ohne einen solchen Anspruch. – Siehe Anleihe, gepolsterte, Anleihe, kündigungsbegrenzte, Anleihe, normale, Cap, Novation, Rückkaufschutz, Tender.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/