Bedeckungssatz (capital-solvency margin relation)
Bei Versicherungen das Verhältnis des Eigenkapitals zur Solvabilitäts-Spanne (solvency margin), und dieser Risikoindikator errechnet sich nach im einzelnen vorgeschriebenen aufsichtsrechtlichen Vorschriften (regulatory solvency requirements) grob als das Verhältnis von Wert des Eigenkapitals zur Deckungsrückstellung; praktisch das Kapital, welches zur dauernden Erfüllbarkeit aller Verträge notwendig ist. – Siehe Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung, unternehmenseigene, Sicherungsvermögen. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 86 (Änderung der Deckungsrückstellungs-Verordnung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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