Barmarge (cash margin)

Auf Warenmärkten und vor allem auf dem Goldmarkt übliche Bezeichnung für den Prozentsatz an Zentralbankgeld – in der Regel fünfunddreissig Prozent -, der bei einem Terminkontrakt – üblicherweise mindestens 100 Unzen, etwa drei Kilogramm – hinterlegt werden muss. – Dieser Margenbetrag wird auf ein eigenes Margenkonto gutgeschrieben und bleibt dort bis zur Fälligkeit des Kontraktes blockiert. Fällt der Goldpreis nach Vertragsabschluss, dann muss eine zusätzliche Margendeckung beschafft werden; denn die Kreditierung (von fünfundachtzig Prozent) bezieht sich stets auf den Marktwert des Termingoldes. – Siehe Bareinlage, Bonitätsrisiko, Einschuss, Margenausgleich, Margendeckung, Rohstoff-Terminvertrag, Schwankungsmarge, Sicherheitsmarge, Unterlegung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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