Bereichsausnahme Verteidigung
Die Bereichsausnahme Verteidigung ist eine Sonderregel der deutschen Schuldenbremse, nach der zusätzliche Verteidigungsausgaben außerhalb der regulären Grenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme kreditfinanziert werden können. Der Bericht stellt heraus, dass diese Ausnahme – anders als die europäische Verteidigungsausnahme – unbefristet und dem Betrag nach nicht begrenzt ist. Für die übrigen Ausgaben des Bundes gilt weiterhin die Regelgrenze von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts für die strukturelle Nettokreditaufnahme.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Mai 2026 , 21.05.2026 , PDF-S. 126. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/994554/referenceDoc/1848f70c0a75eca85670941b7b2518f9.
Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie mich an: info@ekrah.com

Comments
So empty here ... leave a comment!