Zweckdienlichkeit (relevance)
Grundsatz aus dem (US-)Rechnungswesen. Danach sind solche Angaben zweckdienlich (relevant; zweckgerichtet), welche den Adressaten in die Lage versetzen, selbständige Entscheidungen zu treffen. Die entsprechenden Informationen sollen daher – im besonderen Vorausschätzungen über die Entwicklung (predictive value) ermöglichen sowie – Hilfestellung bei der Beurteilung erwartungsbildender Annahmen bzw. Veränderung früherer Annahmen (feedback value) darbieten; – schliesslich wird gefordert, dass die entsprechenden Angaben rechtzeitig (timely) zur Verfügung gestellt werden. – Siehe Angaben, verschleierte, Bewertbarkeit, Darstellung, glaubwürdige, Entscheidungsnützlichkeit, IFRS-Dialekte, Informations-Überladung, Klartext, Pervasive Constraint, Substance-over-Form-Grundsatz, Stetigkeit, Verständlichkeit, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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