Zulassung (admission)

Aufsichtsrechtlich definiert als ein förmlicher Hoheitsakt, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben.– An der Börse die – die vom Börsenvorstand ausgesprochene Berechtigung einer Person, am Handel teilzunehmen oder – die Aufnahme eines Papiers in den Handel. – Siehe Bankenführerschein, Bönhase, Erlaubnis, Zulassungspflicht.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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