Vertraulichkeit (confidentiality)
Auf dem Finanzmarkt die Sicherheit, vor unbefugter Offenlegung gesichert zu sein (the quality of being protected against unauthorised disclosure). Vollen Schutz in diesem Sinne gibt es grundsätzlich nicht. Dies gilt insonders dann nicht, wenn Geheimdienste wie etwa der deutsche Auslands-Geheimdienst (Bundesnachrichtendienst; Federal Intelligence Service) durch Schmiergeld an ungetreue Bankangestellte sog. Steuersünder (tax evaders) im Nachbarstaat Lichtenstein aufspürt, wie Anfang 2008 unter grossem Beifall der deutschen Öffentlichkeit geschehen. – Bei Instituten die Wahrung der Firmen- und Geschäftsgeheimnisse gegenüber Konkurrenten. Durch zahlreiche Offenlegungspflichten ist die Vertraulichkeit teilweise erheblich eingeschränkt. – Siehe Address Spoofing, Authentifizierungsgebot, Bankauskunft, Bankgeheimnis, Bargeldkontrolle, Chinese Wall, Fluchtgeld, Geldwäsche, Hawala, Identitätsdiebstahl, Identitätsprüfungspflicht, Insourcing, Kasse, schwarze, Kontenoffenlegung, KundendatenInformationspflicht, Low Performer, Transparenz, Vermögensstatus, Verschwiegenheitspflicht, Wall Crossing, Zahlungsverkehrsverordnung, Zweitausweis. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2010, S. 78 (Übersicht der Offenlegungspflichten; S. 80: weitere Transparenzanforderungen im Zuge von Basel-III).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
