Transparenzgrad (degree of transparency)
Auf einem nationalen Finanzmarkt Bezeichnung dafür, inwieweit die aufsichtsrechtlichen Vorschriften – juristisch eindeutig beschrieben sowie – anwendungstechnisch sachlich, objektiv und schnell vollzogen werden. – Empirisch nachweisbar ist, dass im Zuge der Internationalisierung der Banken man Niederlassungen lediglich in solchen Staaten aufbaut, die über ein transparentes Bankenaufsichtssystem verfügen. – Siehe Allianzen, grenzüberschreitende, Aufsichtsbehörden, Fragmentierung, aufsichtliche, Regulierungswut, Straitjacking, Überregulierung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2005, S. 38 f. (hinsichtlich der bezüglichen Geschäftspolitik deutscher Banken).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
