Kranzgeld (illegitimate child duty; defloration punitive damages)

Frühere Abgabe, die Eltern nichtehelicher Kinder (children born out of wedlock, children born to an unmarried mother) zu leisten hatten. – Strafgeld (punitive damages), das ein Mann zahlen musste, der eine Jungfrau entehrt (deflorated: deprived of virginity) hatte, auch Deflorationsgeld genannt. – In Deutschland galt bis 1998 (Gesetz zur Neuordnung des Eheschliessungsrechtes) ein entsprechender Rechtsanspruch nach § 1300 BGB der entjungferten Braut gegenüber dem Bräutigam, welcher das Verlöbnis löste. – Siehe Ehrschatz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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