Finanzsicherheiten (financial securities)

Nach § 1, Abs. 17 KWG “Barguthaben, Geldbeträge, Wertpapiere, Geldmarktinstrumente sowie sonstige Schuldscheindarlehen einschliesslich jeglicher damit in Zusammenhang stehender Rechte oder Ansprüche, die als Sicherheit in Form eines beschränkten dinglichen Sicherungsrechts oder im Wege der Vollrechtsübertragung auf Grund einer Vereinbarung zwischen einem Sicherungsnehmer und einem Sicherungsgeber, die einer der in Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe a bis e der Richtlinie 2002/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten (ABl. EG Nr. L 168 S. 43) aufgeführten Kategorien angehören, bereitgestellt werden.” – Nach IFRS “a contract whereby the issuer of the security commits to pay to the investor that lends the money today, a stream of cash flows in accordance with a given timetable.” – In der genannten Rechtsquellen weitere Einzelheiten zur Abgrenzung des Begriffes. – Siehe Covenant, Immobilien-Sicherheiten, IRB-Ansatz, Notenbankfähigkeit, Rating, Repomarkt, Sicherheiten.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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