Einlagen (deposits; capital contribution)
Allgemein die einer Bank – seltener auch gesagt in Bezug auf Bausparkassen – gegen Zinsvergütung von der Kundschaft anvertrauten Geldbeträge. – Im engeren Sinne die Annahme fremden Geldes auf Sicht- und Terminkonten der Bank. – Die bei Gründung eines Unternehmens von den Beteiligten eingebrachten Summen oder Vermögenswerte. – In älteren Dokumenten auch gesagt für das Grundkapital. – Siehe Depositen, Diätrendite, Eigenmittel, Einlage, stille, Einlagenzinsen, Finanzierungslücke, Fremdmittel, Fristentransformation, Haupteinlage, Kerneinlagen, Kreditgewährung, kompensatorische, Sparbriefe. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S 250 (die Aufsichtsbehörde kann zurecht bei unerlaubt betriebenem Einlagegeschäft die sofortige Rückzahlung verfügen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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