Aufschreibgeld und Aufschreibegeld (booking fee; authentification fee)

Früherer Name für die in der damaligen Finanzwelt übliche Buchungsgebühr, heute: Kontoführungsgebühr (activity fee, account maintenance charge) genannt. – Gebühr, die ehedem bei der Beurkundung von Schriftstücken (notarisation of documents) an den dazu ermächtigten Beamten oder Notar zu entrichten war. – Siehe Taxe.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar