Aufschub-Frist und Aufschubfrist (teaser rate)

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Eine Bank räumt dem Schuldner vertraglich ein, mit der Bedienung des Darlehns erst nach einiger Zeit zu beginnen; es werden also zunächst keine Abzahlungen und Zinsen fällig. Solche verlockende Einstiegskonditionen (luring conditions of entry, tempting newcomer conditions) waren im besonderen auf dem US-Immobilienmarkt häufig; sie gelten als einer der Hauptgründe für die Subprime-Krise. – Einem Schuldner wird zugestanden, jetzt fällige Zahlungen zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten. – Siehe Amortisation, negative, Arrangement, Arrosierung, Ballon-Kredit, Beleihungswert, Erstraten-Verzugsklausel, Immobilienpreise, Mortgage Equity Withdrawal, Remission, Subprime-Krise, Zinsstundung, Zwei-Achtundzwanzig-
Kredit.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Aufschub-Frist und Aufschubfrist (teaser rate)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/aufschub-frist-und-aufschubfrist-teaser-rate/ (Stand: 15.10.2022).

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