Asset Deal (so auch im Deutschen gesagt)
Der Erwerb eines Unternehmens durch Kauf der einzelnen Vermögensteile. Dabei werden über jeden einzelnen Vermögenswert Kaufverträge abgeschlossen (etwa über den Verkauf von Grundbesitz, Maschinen, Geschäftsausstattung [plant and equipment], Rechte, Forderungen und auch der Intangibels wie der Goodwill). Beim Asset Deal haftet der Verkäufer für vorhandene Mängel am Kaufobjekt. – Im Gegensatz dazu steht der Share Deal. Hier kauft der Investor Geschäftsanteile (Aktien, GmbH-Anteile) und erhält die mit der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten. – Siehe Asset Sales Deal, Barofferte, Gifttablette, Fusionen und Übernahmen, Zuschuss.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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