Genussrecht (profit participation right)
Schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhältnis, welches mit der Teilnahme am Gewinn oder am Liquidationserlös an einem Unternehmen verbunden ist. Genussrechte sind bis anhin gesetzlich kaum geregelt. Dadurch besteht ein hohes Mass an Freiheit hinsichtlich deren jeweiliger Ausgestaltung. – Siehe Genussschein, Partizipationsschein.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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