Eventualforderung (contingent claim)

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Ein möglicher Vermögenswert, der aus vergangenen Geschäftsvorfällen entstanden ist. Seine Verwirklichung wird aber erst noch durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer kommender Ereignisse bestätigt (a claim that can be realised only if certain specified outcomes occur). Dabei liegen diese künftigen Umstände liegen nicht vollständig unter der Kontrolle des Unternehmens. Beispiele sind ist ein Anspruch, den ein Unternehmen in einem gerichtlichen Verfahren mit unsicherem Ausgang durchzusetzen versucht, ferner Akkreditive, Avale und die meisten Derivate. – Siehe Eventualschuld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eventualforderung (contingent claim)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eventualforderung-contingent-claim/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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