Differenzgeschäft (margin trading, contracts for difference, CFDs)
Börsentermingeschäft, das nicht auf den Erwerb von Wertpapieren oder Waren gerichtet ist, sondern lediglich auf einen allfälligen Gewinn aus der Kursdifferenz; siehe die Definition in § 764 BGB. – Entsprechende Geschäfte bilden daher die Bewegung zwischen Geldkurs und Briefkurs genau ab und bieten den Vorteil, dass mit einem Bruchteil an Kapital Indizes, Waren, Aktien oder Anleihen “auf Marge” gehandelt werden. Der Anleger kann sowohl auf steigende Kurse setzen (long gehen) oder auf fallende Kurse spekulieren (short gehen). Grundsätzlich sind die Laufzeiten der jeweiligen Positionen unbegrenzt; freilich verlangen die Broker ab einem bestimmten Verlust in der Regel einen Nachschuss. – Ein entsprechend am Markt handelndes Wirtschaftssubjekt nennt die ältere Literatur mit dem englischen Wort Stockjobber oder mit dem französischen Ausdruck für eine solche Person auch Kulisseur, manchmal auch Agioteur. – Siehe Agiotage, Börsianer, Makler, Commercials, Daytrading, Devisenhandel, computerisierter, Jobberei, Kulisse, Leerverkauf, NachschussAufforderung, Option, Option, nackte, Position, ungedeckte, Rohstoff-Terminvertrag, Spekulation, Spread Bets, Terminspekulant. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 164 f. (aufgedeckte Geschäfte).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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