Buyout und Buy out (so auch im Deutschen zumeist gesagt, seltener mit Aufkauf übersetzt)
Die Übernahme einer beherrschenden Beteiligung oder der Erwerb einer Kontrollmehrheit der Aktien eines Unternehmens. Geschieht dies durch das Management, so spricht man auch von Management Buyout (MBO). In der Regel erwirbt der Investor das Unternehmen nicht unmittelbar, sondern über eine eigens dazu gegründete Erwerbsgesellschaft (new company, abgekürzt manchmal auch im Deutschen: NEWCO). Diese erwirbt entweder Anteile an dem Zielunternehmen (share deal) oder Vermögensanteile (asset deal). – Siehe Abwehrmassnahme, Aktientausch-Übernahme, Ausschlachten, Beteiligungsgesellschaft, Buyout-Kapital, Colombo, Erwerbsangebot, Fairness Opinion, Fusionen und Übernahmen, Gifttablette, Leveraged Buy-out, Makkaroni-Abwehr, Pac-ManStrategie, Pflichtangebot, Ritter, weisser, Sonderdividende, Squeeze-out, Risikokapital, Stimmrecht-Datenbank, Totholz, Übernahme-Angebot. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2005, S. 23 ff. (Übersicht der Entwicklung in Europa), Monatsbericht der EZB vom November 2007, S. 26 ff (Rückgang der LBO-Aktivitäten und ihre Gründe; Übersichten).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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