Beteiligungsrichtlinie (qualifying holdings directive)
EU-Richtlinie mit dem Zweck, bedeutende Beteiligungen (long-term equity investments) einer natürlichen oder juristischen Person an einer Versicherung oder Bank transparent zu machen. Die jeweilige Aufsichtsbehörde kann gegebenenfalls den Erwerb oder die Erhöhung einer Beteiligung untersagen. – Siehe Beteiligungsanzeige, Inhaberkontrollverordnung, Stimmrecht-Offenlegung. – Vgl. Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 71 f., S. 106 f. (Einzelheiten der Umsetzung in deutsches Recht; Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden in der EU in Bezug auf die in der Richtlinie vorgegebenen Umstände; Rechtsprechung), Jahresbericht 2010 der BaFin (neue gesetzliche Regelungen im Zuge des Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts [AnsFuG]) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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