Beteiligungsgesellschaft (holding)

Ein Unternehmen, das zwar in aller Regel juristisch selbständig ist (a legally independent entity), dessen Geschäftsanteile aber ganz oder grösstenteils einer anderen Entität gehören (Mutter-Tochter-Beziehung, Niederlassung). – Eine Firma, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Beteiligungen (long-term equity investments) an anderen Unternehmen zu erwerben, eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Solche Unternehmen zählen in Deutschland zu den Finanzunternehmen; siehe § 1, Abs. 3, № 1 KWG. Sie bedürfen der Erlaubnis und unterliegen der Aufsicht. – Manchmal auch gesagt von einer Erwerbsgesellschaft (new company, NEWCO), die im Zuge eines Buyouts Anteile (share deal) oder Vermögensgegenstände (asset deal) an einem bezielten Unternehmen erwirbt. – Siehe Beteiligungsrichtlinie, BuyoutKapital, Fusionsanzeige, Hands-on-Prinzip, Konzern, Private Equity Fund, Staatsfonds, Window on Technology. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2011, S. 63 (Beteiligungsgesellschaften sin deine bevorzugte Form von Direktinvestitionen).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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