Zinssplitting (interest splitting)

Auch in: FR

In der Lebensversicherung angewandtes, von den Aufsichtsbehörden gerügtes Verfahren. Hierbei erhalten Verträge mit niedrigerem Rechnungszins (actuarial interest: Zinssatz, mit dem eine Versicherung die Verzinsung der angesammelten Prämien kalkuliert, um aus den insgesamt erhaltenen Prämien unter Berücksichtigung der Sterblichkeit und der Betriebskosten die vertraglich zugesagte Leistung erbringen zu können) eine gesamthaft höhere Totalverzinsung als Verträge mit hohem Rechnungszins. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 77.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Zinssplitting (interest splitting)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/zinssplitting-interest-splitting/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

4 Seitenaufrufe dieser Seite