Zinssplitting (interest splitting)
In der Lebensversicherung angewandtes, von den Aufsichtsbehörden gerügtes Verfahren. Hierbei erhalten Verträge mit niedrigerem Rechnungszins (actuarial interest: Zinssatz, mit dem eine Versicherung die Verzinsung der angesammelten Prämien kalkuliert, um aus den insgesamt erhaltenen Prämien unter Berücksichtigung der Sterblichkeit und der Betriebskosten die vertraglich zugesagte Leistung erbringen zu können) eine gesamthaft höhere Totalverzinsung als Verträge mit hohem Rechnungszins. – Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 77.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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