Zinsreagibilität (interest reagibility)

Das Ausmass der Veränderung wirtschaftlicher Entscheidungen bei einer Veränderung des Zinssatzes. – Dies ist bedeutungsvoll für die Zentralbankpolitik, und hier wieder besonders in Hinblick auf die gewerblichen Investitionen, weil Wachstum und Beschäftigung in einer Volkswirtschaft wesentlich von den Investitionen bestimmt werden. – Siehe Geldpolitik, vorausschauende, Niedrigzins, Nullzins, Signaleffekt, Tarnkappen-Politik, Zinskanal, Zinstransmission. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 41 ff.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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