Warrant (so auch oft im Deutschen gesagt)

Im Zusammenhang mit der Warenbörse ein Lagerpfandschein (warehouse release) im Sinne einer Warenbescheinigung. – Auf dem Finanzmarkt allgemein eine Option in Wertpapierform, die ausserhalb der Börse gehandelt wird. – Wertpapier, das es dem Inhaber erlaubt, ein anderes, damit verbundenes Papier zu erwerben (security that allows the holder to subscribe to another security such as a share, a bond, or even another warrant. The subscriber holds the warrant during a given period, in a proportion and at a price that are fixed in advance. Warrants can be used to control the shareholder structure, when the “desirable” shareholders exercise their warrants). – Im besonderen auch die Urkunde (option certificate; Optionsschein) im Gewinnanteilschein-Bogen einer Optionsanleihe, welche innert einer festgelegten Frist das Recht zum Bezug von Aktien zu einem bestimmten Kurs gibt. – Die Urkunde (certificate; Schein) kann entsprechend den Emissionsbestimmungen ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Gewinnanteilschein-Bogen abgetrennt und selbständig gehandelt werden. Wird er innert der festgesetzten Frist nicht für den Kauf der Aktien benutzt, dann verfällt er. – Warrants können jedoch auch mit dem dazugehörigen Wertpapier so eng verbunden sein, dass keines der beiden Papiere ohne das andere handelbar ist. Die meisten aber sind einzeln verkäuflich und haben dann auch eigene Kurse. Der Abstand zwischen WarrantKurs und Kurs der bezüglichen Aktie kann nicht grösser sein als die Kosten, die bei Ausübung der Warrant-Rechte anfallen. Sonst nämlich würden Arbitrage-Operationen – durch den Kauf des Warrants, – dem Ausnützen der Option zum Kauf der Aktie und – durch den Verkauf der Aktie zum höheren Kurs einsetzen. – Siehe Money-back Warrant, Optionsanleihe, Vertretbarkeit, Warenbescheinigung, Zeitwert.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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