Warnhinweis (warning [notice])

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht darf öffentlich eine Warnung aussprechen, wenn Anbieter von Finanzprodukten Auskunftsverlangen oder Anordnungen der Aufsichtsbehörde nicht befolgen. Auch kann sie aufsichtsrechtliche Massnahmen der Gefahrenabwehr, welche sie zur Bekämpfung von Verstössen gegen das Vermögensanlagengesetz ergreift, auf ihrer Internetseite bekannt machen. Bussgelder, welche die BaFin verhängt, sollen ab 2014 – in Vorwegnahme entsprechender EU-Regelungen – zu veröffentlichen sein. – Siehe Fonds, Investmentfirma, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Prospektpflicht, Prospekt-Verstösse, Register für qualifizierte Anleger, Vermögensanlage-Angebot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

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