Vogtgeld auch Fautgeld und Vogtpfennig (bailiff due, protector due)
In alten Dokumenten eine Abgabe zur Besoldung des Vogts – auch Faut[h] geschrieben = Schirmherr, beaufsichtigender Beamter; lateinischen ADVOCATUS = Anwalt -, zunächst besonders für Schutz und Sicherheit sowie das friedliche Zusammenleben der Hörigen geistlicher Herrschaften zuständig. – Im einzelnen waren die Aufgaben und Befugnisse des Vogtes je nach Land und Zeitalter unterschiedlich. In vielen Städten gab es auch einen Prachervogt, dem die Beaufsichtigung der Pracher (beggars; Bettler; prachern = zudringlich betteln) oblag. – Siehe Beisassgeld, Geleitgeld, Satisfaktionsgeld, Schirmgeld, Schutzgeld, Toleranzgeld, Tribut.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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