Vertragstreue (sanctity of contracts)
Allgemein die gewissenhafte Erfüllung vertraglicher Abmachungen. – In Bezug auf die EU und vor allem auf die EWU die Beachtung und Einhaltung der beschlossenen Vereinbarungen im EU-Vertrag, und in Bezug auf die EWU der Regelungen, wie diese auf der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EG am 9./10.12.1991 in Maastricht entschieden und danach in mehreren Schritten angepasst wurden. – Wie sich jedoch inzwischen eindeutig gezeigt hat, schätzen einige Mitglieder der EWU die Vertragstreue als eine skurrile, absonderliche und typisch deutsche Eigenheit ein. Die Mahnung zur Vertragstreue gilt als deutsche Bevormundung (German paternalism). Zumindest in der öffentlichen Meinung von Mitgliedsstaaten wie Griechenland und Zypern ist diese Ansicht weit verbreitet. – In Bezug auf die EZB die Erwartung, dass sich diese in ihren Entscheidungen und Handlungen streng an das hält, was zwischen den vertragsschliessenden Parteien im “Protokoll über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank” vom Juli 1992 bzw. den nachfolgend vereinbarten Änderungen festgelegt wurde. Auch bei der EZB zeigte sich unverkennbar, dass der Zentralbankrat Mahnrufe deutscherseits, sich an die Statuten zu halten, missbilligend aufnahm und nicht beachtete. Das deutsche Bundesverfassungsgericht musste sich im Juni 2013 mit den offenkundigen Vertragsverletzungen befassen. – Mit Bezug auf die EU-Kommission deren Aufgabe in Art. 17 EUV, als Hüterin der Verträge (guardian of the treaties) zu handeln. Offenbar erfüllt die Kommission in Fällen wie dem Europäischen Abwicklungsfonds oder der Einrichtung zur Bankenabwicklung diese Pflicht nicht und dehnt ihre Befugnisse zulasten der nationalen Parlamente unbefugt aus. – Siehe AIG-Deal, Aufkäufe, zentralbankliche, Bail-out, Bankenunion, Risikoteilung, Bazooka, Blame game, Bürgschaft, ClubMed, Defizit-Finanzierungsverbot, Finnland, Euro-Anleihen, gemeinsame, Europäische Finanzstabilisierungsfazilität, Europäische Währungsunion, Grundfehler, Eventualforderung, EZB-Sündenfall, Garantie, Geldmarkt-Operationen, Geldverleiher letzter Instanz, Goldopfer, Government Guaranteed Bond, Government Spreads, Griechenland-Krise, Gruppendruck, Lohnpolitik, koordinierte, Moral Hazard, Plan C, Politikklammer, Politikverzug, Rückkehr-Ideologie, Schattenstaat, Schuldenclub, Schuldendroge, Schuldentilgungspakt, europäischer, Sicherheitsnetz, globales, Single Master Liquidity Conduit, Stabilisierungsmechanismus, europäischer, Stabilitätsfonds, europäischer, Stand-by-Kredit, Südfront, TARGET-Missbrauch, Transferunion, Umverteilung, zentralbankbewirkte, Verlustübernahme, persönliche, Vermögensabgabe, VerschuldungProduktivität-Verkettung, Verschuldungsanreiz, Währungsunion 2. Zwei-Wege-Option. – Vgl. den Statistischen Teil im jeweiligen Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, Kapitel “Öffentliche Finanzen in Deutschland” zum Schuldenstand in der MaastrichtAbgrenzung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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