Verhaltensrisiko (conduct risk)
Teil des operationellen Risikos. Die Verhaltensrisiken lassen sich in Irrtumsrisiken, Fahrlässigkeitsrisiken und kriminelle Risiken unterteilen. – Ein Irrtum (error) liegt vor, wenn der Bank – bei Einhaltung interner Richtlinien und externer Gesetze – ein Schaden zugefügt wird. Das Irrtumsrisiko ist also durch menschliches Versagen begründet und umfasst vor allem Eingabefehler, Schreibfehler (clerical errors) sowie Verwechslungen. – Fahrlässigkeit (negligence) liegt vor, wenn ein Mitarbeiter keinen persönlichen Vorteil aus einer schädigenden Handlung erlangt, aber die internen und externen Gesetze verletzt hat. – Zu den kriminellen Risiken (risk form criminal acts) zählen vor allem Betrug, Unterschlagung oder Sabotage. – Siehe Finanzschurke, Mistrade, Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Risiko, personelles, Überweisungsbetrug.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
